Folgende Pflegeleistungen der Pflegekasse gibt es:
Häusliche Pflege, dazu zählen:
- Pflegesachleistungen
- Pflegehilfsmittel
- Pflegegeld, Sozialhilfe
Berücksichtigung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0)
Für den besonderen Hilfebedarf von Demenz-Patienten, geistig behinderter oder psychisch kranker Pflegebedürftiger gibt es auch zusätzliche Betreuungsleistungen (nach § 45a SGB XI). Sie ermöglichen zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Betreuung vorliegt.